Heilpraktiker für Physiotherapie – FIRST CONTACT
Heilpraktiker für Physiotherapie
Während Physiotherapeuten auf die ärztlichen oder heilpraktischen Verordnungen angewiesen sind, dürfen Heilpraktiker für Physiotherapie Erstdiagnosen stellen und eine eigenständige Therapie anordnen. Behandlungsmethoden, die über das Gebiet der Physiotherapie hinausgehen sind allerdings nur Heilpraktikern mit voller Heilerlaubnis vorbehalten. Die Heilerlaubnis des sektoralen Heilpraktikers ist auf den Bereich der Physiotherapie beschränkt.
Die Zulassung als Heilpraktiker für Physiotherapie ermöglicht Physiotherapeuten den „First Contact“, also den Direktzugang zum Patienten. Sie dürfen also ohne ärztliche Weisung sofort physiotherapeutisch behandeln und sehen sich nicht mit einer Umsatzsteuerproblematik konfrontiert. Außerdem ergeben sich Abrechnungsmöglichkeiten nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker.